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iSFP 2026: Sanierungsfahrplan, BAFA-Förderung und der 5-Prozent-Bonus erklärt

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist seit 2017 das zentrale Instrument der bundesweiten Wohngebäude-Energieberatung. Im Jahr 2026 ist er nicht nur Beratungsdokument, sondern auch Schlüssel zu einem 5-Prozent-Bonus auf BEG-EM-Förderungen. Dieser Beitrag erklärt Aufbau, Förderlogik und die typischen Stolperfallen.

Was ein iSFP ist – und was nicht

Der iSFP ist ein standardisierter Beratungsbericht für ein konkretes Wohngebäude. Er stellt den energetischen Ist-Zustand fest, beschreibt einen energetischen Zielzustand (Effizienzgebäude- oder Effizienzhaus-Klasse) und legt einen mehrstufigen Sanierungsweg dorthin fest. Das Format und die Inhalte sind durch die BAFA-Richtlinie und das Layout-Vorgaben der dena vorgegeben.

Ein iSFP ist nicht:

Aufbau eines iSFP-Berichts

Ein vollständiger iSFP umfasst typischerweise 30 bis 60 Seiten und folgt dieser Struktur:

  1. Mein Haus – Bestandsaufnahme: Hülle, Anlagentechnik, Verbrauch, energetische Schwachstellen.
  2. Mein Sanierungsfahrplan – das zentrale „Fahrplan-Bild“: ein bis sechs Sanierungsschritte, jeweils mit Effekt auf Endenergie, Primärenergie, CO₂ und mit grober Investitionsschätzung.
  3. Meine Maßnahmen im Detail – pro Schritt: Bauteilbeschreibung, technische Eckwerte (U-Werte, Heizlast), Förderhinweise, qualitative Hinweise (Schimmelvermeidung, Lüftung).
  4. Meine Wirtschaftlichkeit – Kostendarstellung in einer harmonisierten Form, Vergleich Komplettsanierung vs. Schritt-für-Schritt.
  5. Meine Förderung – BAFA und KfW-Programme, je nach Schrittpaket.

BAFA-Förderlogik 2026

Die Wohngebäude-Energieberatung wird gefördert nach der Richtlinie „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“. Stand August 2026 — wichtig: Die EBW-Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet; ob und wie die Förderung 2027 fortgeführt wird, ist offen. Wer eine geförderte Beratung plant, sollte den Antrag vor Jahresende stellen. Die Konditionen im Einzelnen:

Der 5-Prozent-iSFP-Bonus

Der wirtschaftliche Effekt des iSFP entsteht erst nach der Beratung – wenn der Eigentümer einen der dort empfohlenen Sanierungsschritte über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG-EM, Einzelmaßnahmen) umsetzt:

Der iSFP-Bonus erhöht die BEG-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle um 5 Prozentpunkte — seit dem 21. Juli 2026 allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 EUR und nur auf den Betrag darüber.

Beispielrechnung (illustrativ, Rechtsstand seit 21. Juli 2026):

Position Wert
WDVS-Maßnahme förderfähige Kosten 40.000 EUR
Grundförderung BEG-EM (15 %) 6.000 EUR
iSFP-Bonus (+5 % auf die 10.000 EUR oberhalb des Mindestvolumens von 30.000 EUR) 500 EUR
Gesamtzuschuss 6.500 EUR

Der nach BAFA-Zuschuss verbleibende iSFP-Eigenanteil amortisiert sich damit, sobald ein empfohlener Sanierungsschritt das Mindestvolumen überschreitet — bei kleineren Einzelmaßnahmen trägt der Fahrplan seinen Wert über die Reihenfolge-Planung, nicht mehr über den Bonus.

Die Reihenfolge-Logik – warum sie über Wirtschaftlichkeit entscheidet

Eine der wichtigsten Funktionen des iSFP ist die Sequenzierung der Sanierung. Klassische Fehler bei eigenständig geplanten Sanierungen:

Ein iSFP setzt deshalb fast immer in dieser Reihenfolge an: zuerst Hülle, dann Lüftung, dann Anlagentechnik. Nur in begründeten Sonderfällen (defekte Heizung als Auslöser) wird abgewichen.

Wer einen iSFP erstellen darf

Berechtigt sind ausschließlich Energieeffizienz-Experten, die in der bundesweiten dena-Liste eingetragen sind und den jährlichen Fortbildungsnachweis erbringen. Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister – die Listung ist berufsoffen, aber an Mindeststundenzahl Aus- und Fortbildung gekoppelt.

In meinem Modell für die Energieberatung in Düsseldorf übernehme ich die bauseitige Datenaufnahme, Beratung und Qualitätskontrolle als Architekt AKNW; die formale Berichtserstellung erfolgt in Kooperation mit gelisteten Energieberater-Partnern. So sind beide Anforderungen erfüllt: bautechnische Tiefe und formale Förderfähigkeit.

Häufige Stolperfallen

  1. iSFP nach Maßnahmenbeginn beauftragt. Der iSFP-Bonus gilt nur für Maßnahmen, die nach der Beratung beginnen. Wer bereits saniert und dann den iSFP nachholt, verliert den 5-%-Bonus für die laufende Maßnahme.
  2. Abweichende Ausführung. Wenn das ausgeführte Bauteil signifikant von der iSFP-Empfehlung abweicht (z. B. WDVS 14 cm statt empfohlener 20 cm), kann der Bonus entfallen.
  3. Verlust des iSFP-Berichts. Der Bericht muss bei BEG-EM-Antrag vorgelegt werden. Ohne Bericht kein Bonus.
  4. Antragsfrist BEG-EM. Antrag vor Vergabe an das ausführende Unternehmen einreichen.

Fazit

Der iSFP 2026 ist ein energetisches Planungswerkzeug mit Förderzugang — seit der Reform vom 21. Juli 2026 mit deutlich engeren Bonus-Bedingungen. Der Eigenanteil nach BAFA-Förderung amortisiert sich bei größeren Sanierungsschritten über den Bonus; bei kleineren liegt der Wert in der richtigen Reihenfolge — sie verhindert die teuren Doppelarbeiten. Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst die Beratung, dann die Maßnahme – nicht umgekehrt. Und die Qualität des Fahrplans steht und fällt mit der Bestandsaufnahme – nur eine saubere Grundlagenermittlung erlaubt es, Kosten und Risiken der einzelnen Schritte vernünftig abzuschätzen.


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