Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist seit 2017 das zentrale Instrument der bundesweiten Wohngebäude-Energieberatung. Im Jahr 2026 ist er nicht nur Beratungsdokument, sondern auch Schlüssel zu einem 5-Prozent-Bonus auf BEG-EM-Förderungen. Dieser Beitrag erklärt Aufbau, Förderlogik und die typischen Stolperfallen.
Was ein iSFP ist – und was nicht
Der iSFP ist ein standardisierter Beratungsbericht für ein konkretes Wohngebäude. Er stellt den energetischen Ist-Zustand fest, beschreibt einen energetischen Zielzustand (Effizienzgebäude- oder Effizienzhaus-Klasse) und legt einen mehrstufigen Sanierungsweg dorthin fest. Das Format und die Inhalte sind durch die BAFA-Richtlinie und das Layout-Vorgaben der dena vorgegeben.
Ein iSFP ist nicht:
- ein Energieausweis (das ist ein anderes Dokument mit anderem Zweck und anderer Rechtsgrundlage),
- eine Detailplanung der Bauteile,
- ein Heizungsangebot,
- eine Förderzusage.
Aufbau eines iSFP-Berichts
Ein vollständiger iSFP umfasst typischerweise 30 bis 60 Seiten und folgt dieser Struktur:
- Mein Haus – Bestandsaufnahme: Hülle, Anlagentechnik, Verbrauch, energetische Schwachstellen.
- Mein Sanierungsfahrplan – das zentrale „Fahrplan-Bild“: ein bis sechs Sanierungsschritte, jeweils mit Effekt auf Endenergie, Primärenergie, CO₂ und mit grober Investitionsschätzung.
- Meine Maßnahmen im Detail – pro Schritt: Bauteilbeschreibung, technische Eckwerte (U-Werte, Heizlast), Förderhinweise, qualitative Hinweise (Schimmelvermeidung, Lüftung).
- Meine Wirtschaftlichkeit – Kostendarstellung in einer harmonisierten Form, Vergleich Komplettsanierung vs. Schritt-für-Schritt.
- Meine Förderung – BAFA und KfW-Programme, je nach Schrittpaket.
BAFA-Förderlogik 2026
Die Wohngebäude-Energieberatung wird gefördert nach der Richtlinie „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“. Stand August 2026 — wichtig: Die EBW-Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet; ob und wie die Förderung 2027 fortgeführt wird, ist offen. Wer eine geförderte Beratung plant, sollte den Antrag vor Jahresende stellen. Die Konditionen im Einzelnen:
- Zuschussquote: 50 % der förderfähigen Beratungskosten.
- Höchstbetrag:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 650 EUR
- Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten: bis zu 850 EUR
- Antragstellung: im BAFA-Portal; antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter und Nießbrauchsberechtigte. Durchführen darf die Beratung nur ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste.
- Auszahlung: nach Vorlage des Berichts, seit April 2025 ausschließlich an den Beratungsempfänger — eine Direktzahlung an den Energieberater ist nicht mehr möglich.
Der 5-Prozent-iSFP-Bonus
Der wirtschaftliche Effekt des iSFP entsteht erst nach der Beratung – wenn der Eigentümer einen der dort empfohlenen Sanierungsschritte über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG-EM, Einzelmaßnahmen) umsetzt:
Der iSFP-Bonus erhöht die BEG-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle um 5 Prozentpunkte — seit dem 21. Juli 2026 allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 EUR und nur auf den Betrag darüber.
- +5 Prozentpunkte Förderzuschlag — seit 21. Juli 2026 nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten oberhalb des Mindestvolumens (30.000 EUR bei einer Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern entspricht das Mindestvolumen der jeweiligen Höchstgrenze ohne iSFP).
- Anwendbar auf: Hülle (Dach, Fassade, Bodenplatte, Fenster), Anlagentechnik (außer Heizungstausch – dort gibt es eigene Boni), Lüftungsanlagen.
- Bedingung: Die Maßnahme muss im iSFP genau so empfohlen sein, und sie muss innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt werden.
- Höchstgrenzen (je Kalenderjahr, gestaffelt): ohne iSFP 30.000 EUR für die erste, je 15.000 EUR für die zweite bis sechste und je 8.000 EUR ab der siebten Wohneinheit; mit iSFP verdoppelt auf 60.000 / 30.000 / 15.000 EUR.
Beispielrechnung (illustrativ, Rechtsstand seit 21. Juli 2026):
| Position | Wert |
|---|---|
| WDVS-Maßnahme förderfähige Kosten | 40.000 EUR |
| Grundförderung BEG-EM (15 %) | 6.000 EUR |
| iSFP-Bonus (+5 % auf die 10.000 EUR oberhalb des Mindestvolumens von 30.000 EUR) | 500 EUR |
| Gesamtzuschuss | 6.500 EUR |
Der nach BAFA-Zuschuss verbleibende iSFP-Eigenanteil amortisiert sich damit, sobald ein empfohlener Sanierungsschritt das Mindestvolumen überschreitet — bei kleineren Einzelmaßnahmen trägt der Fahrplan seinen Wert über die Reihenfolge-Planung, nicht mehr über den Bonus.
Die Reihenfolge-Logik – warum sie über Wirtschaftlichkeit entscheidet
Eine der wichtigsten Funktionen des iSFP ist die Sequenzierung der Sanierung. Klassische Fehler bei eigenständig geplanten Sanierungen:
- Heizung vor Dämmung: Die neue Heizung wird auf den hohen Heizwärmebedarf des ungedämmten Bestands ausgelegt – zu groß dimensioniert, ineffizient nach Dämmung. Folge: zweiter Heizungstausch oder dauerhaft schlechter Wirkungsgrad.
- Fenster vor Außenwand: Neue dichte Fenster verschieben den Taupunkt in die kalte Außenwand – Schimmelrisiko ohne begleitende Hülldämmung oder Lüftungskonzept.
- Dachgeschoßausbau ohne energetisches Konzept: Wärmebrücken am Drempel, Dampfbremse falsch geführt, Bauschäden nach 5–10 Jahren.
Ein iSFP setzt deshalb fast immer in dieser Reihenfolge an: zuerst Hülle, dann Lüftung, dann Anlagentechnik. Nur in begründeten Sonderfällen (defekte Heizung als Auslöser) wird abgewichen.
Wer einen iSFP erstellen darf
Berechtigt sind ausschließlich Energieeffizienz-Experten, die in der bundesweiten dena-Liste eingetragen sind und den jährlichen Fortbildungsnachweis erbringen. Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister – die Listung ist berufsoffen, aber an Mindeststundenzahl Aus- und Fortbildung gekoppelt.
In meinem Modell für die Energieberatung in Düsseldorf übernehme ich die bauseitige Datenaufnahme, Beratung und Qualitätskontrolle als Architekt AKNW; die formale Berichtserstellung erfolgt in Kooperation mit gelisteten Energieberater-Partnern. So sind beide Anforderungen erfüllt: bautechnische Tiefe und formale Förderfähigkeit.
Häufige Stolperfallen
- iSFP nach Maßnahmenbeginn beauftragt. Der iSFP-Bonus gilt nur für Maßnahmen, die nach der Beratung beginnen. Wer bereits saniert und dann den iSFP nachholt, verliert den 5-%-Bonus für die laufende Maßnahme.
- Abweichende Ausführung. Wenn das ausgeführte Bauteil signifikant von der iSFP-Empfehlung abweicht (z. B. WDVS 14 cm statt empfohlener 20 cm), kann der Bonus entfallen.
- Verlust des iSFP-Berichts. Der Bericht muss bei BEG-EM-Antrag vorgelegt werden. Ohne Bericht kein Bonus.
- Antragsfrist BEG-EM. Antrag vor Vergabe an das ausführende Unternehmen einreichen.
Fazit
Der iSFP 2026 ist ein energetisches Planungswerkzeug mit Förderzugang — seit der Reform vom 21. Juli 2026 mit deutlich engeren Bonus-Bedingungen. Der Eigenanteil nach BAFA-Förderung amortisiert sich bei größeren Sanierungsschritten über den Bonus; bei kleineren liegt der Wert in der richtigen Reihenfolge — sie verhindert die teuren Doppelarbeiten. Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst die Beratung, dann die Maßnahme – nicht umgekehrt. Und die Qualität des Fahrplans steht und fällt mit der Bestandsaufnahme – nur eine saubere Grundlagenermittlung erlaubt es, Kosten und Risiken der einzelnen Schritte vernünftig abzuschätzen.
Verwandte Artikel:
- Reicht ein Sanierungsfahrplan? Warum Bestandsgebäude mehr brauchen als Energieberatung
- Was kostet eine Energieberatung in Düsseldorf?
- GEG 2024/2026: Sanierungspflichten und Ausnahmen
- Thermografie am Gebäude: Wann sie sich lohnt
Nächster Schritt: Erstgespräch zur Energieberatung und iSFP – kostenfrei und unverbindlich.
Nächster Schritt
Sie möchten dieses Thema für Ihre Immobilie konkret prüfen lassen? Ich biete ein kostenfreies Erstgespräch — Bandbreite, Honorar und Förderkulisse offen besprochen.